Zu "Regina Kreide" wurden 25 Titel gefunden

Menschenrechte im Ausnahmezustand
zeitschrift für menschenrechte 2/2019
„Menschenrechte im Ausnahmezustand“ lautet das Schwerpunktthema der neuen Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte (zfmr). Angesichts der Defensive, in die die Menschenrechte vielerorts geraten sind, klingt der Titel (nicht ganz unbeabsichtigt) nach einem Wortspiel – und doch geht es im eigentlichen Wortsinne um Menschenrechte in Not- und Ausnahmezuständen. Als Reaktion auf die tatsächliche oder behauptete Bedrohung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung wurden und werden in nicht wenigen Staaten mittels Notstandsgesetzen die Befugnisse der Regierung ausgeweitet und die Rechte der dort lebenden Menschen eingeschränkt. Doch wie wird dies begründet, und welchen rechtsstaatlichen Anforderungen haben Notstandbegründungen zu genügen?Welche Risiken und Folgen für die Menschenrechte gehen mit Not- und Ausnahmezuständen einher? Inwiefern wurden und werden diese als Macht- und Repressionsinstrumente in Ländern wie Venezuela, Ägypten und dem einstigen südafrikanischen Apartheid-Regime missbraucht? Welche Sicherungsmaßnahmen sehen Menschenrechtsabkommen und Verfassungen vor – und inwieweit greifen diese?

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Menschenrechte in Zahlen
zeitschrift für menschenrechte 1/2019
Die empirische Bestandaufnahme der Menschenrechtslage ist ein methodisch anspruchsvolles Unterfangen von großer politischer Bedeutung. Die Fragen, wie es um die Menschenrechte in einem Land bestellt ist und inwiefern die jeweiligen Staaten die Menschenrechte umsetzen oder aber verletzen, bilden für gewöhnlich den Ausgangspunkt staatlicher wie nichtstaatlicher Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen. Zugleich ist die methodisch reflektierte Erfassung der Menschenrechtslage auch sozialwissenschaftlich bedeutsam. Erst so lassen sich im zeitversetzten (diachronen) oder zeitgleichen (synchronen) Ländervergleich Entwicklungen und Unterschiede aufzeigen, die es zu erklären gilt. Warum hat sich beispielsweise die Menschenrechtslage in einem Land über die Zeit verbessert oder aber verschlechtert? Weshalb weisen einige Staaten ein besseres oder schlechteres Menschenrechtsprofil als andere Staaten auf? Gibt es Situationen, in denen die Menschenrechte besonders gefährdet sind, und gesellschaftliche Gruppen, die von Menschenrechtsverletzungen besonders betroffen sind? Solche Fragen lassen sich nicht beantworten, ohne die Menschenrechtslage empirisch zu erfassen. Es geht in diesem Heft also um quantitative Angaben zu Menschenrechten. Die jeweiligen Autorinnen und Autoren setzen sich mit menschenrechtsbezogenen oder -relevanten Daten, Indikatoren und Indizes auseinander, die für ihre Arbeitsbereiche wichtig sind. Dabei werden auch Probleme quantitativer Messungen von Menschenrechten benannt und deren Aussagekraft und Verwendung hinterfragt. So hoffen wir, der Debatte über „Menschenrechte in Zahlen“ den einen oder anderen Impuls zu geben.

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Proteste und Menschenrechte
zeitschrift für menschenrechte 1/2018
Proteste gehören dazu. Sie sind fester Bestandteil zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte. Unzählige Beispiele lassen sich weltweit dafür finden, wie Menschen gegen soziale und politische Missstände aufbegehren und – der Sache nach oder ausdrücklich – menschenrechtliche Ansprüche erheben. Die Erfahrungen von Unterdrückung und Not, verbunden mit dem Emanzipationsstreben benachteiligter oder aufstrebender gesellschaftlicher Gruppen, sind eine wesentliche Triebkraft für menschenrechtlichen Protest. Ob solche Proteste wiederum als legitim und legal erachtet oder verunglimpft, verboten und unterdrückt werden, sagt viel über den freiheitlichen Charakter von Politik und Gesellschaft aus. Die vorliegende Nummer der zfmr widmet sich einigen ausgesuchten Aspekten von Protesten. Im Schwerpunktteil geht Oliver Eberl zunächst (ideen)geschichtlich der Frage nach, ob ziviler Ungehorsam Ausdruck von Volkssouveränität ist, und weist beide als gegenläufige Prinzipien der Legitimation politischen Protests aus. Hank Johnston, einer der führenden US-Forscher zu sozialen Protestbewegungen, behandelt die komplexen Interaktionen zwischen Opposition und Regierung in autoritären Regimen. Diese bilden eigene Arenen, mit einer großen Vielfalt an Akteuren, Motiven und Handlungsrepertoires, die sich von Demokratien erheblich unterscheiden (was oft übersehen wird). Dabei legt der Autor den Fokus auf weniger offensichtliche Formen des Protestes. Es folgen zwei Beiträge aus juristischer Perspektive: Angelika Adensamer und Maria Sagmeister setzen sich mit dem polizeilichen Umgang mit Protest (Protest Policing) und den ihn flankierenden Rechtsnormen auseinander – allgemein und mit Blick auf die Rechtslage in Österreich. Bei der Ausweitung von Polizeibefugnissen, vor allem im Versammlungsrecht, ist aus ihrer Sicht äußerste Vorsicht geboten. Der südafrikanische Verfassungsrechtler Pierre de Vos wiederum untersucht, wie in seinem Land das so wichtige Recht, friedlich zu protestieren, gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden kann. Als Anwendungsfall dienen ihm dortige studentische Proteste. Anna Antonakis und Henda Chennaoui beleuchten die Protestdynamik in Tunesien sieben Jahre nach der dortigen Revolution. Den Schwerpunkt legen sie hierbei auf von Frauen geleitete Proteste auf lokaler Ebene. Der Hintergrundteil enthält drei praxisbezogene Beiträge. Adriana Kessler stellt zunächst das Instrument der strategischen Prozessführung vor, das auch von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen in Deutschland zusehends genutzt wird. Über den vor Gericht verhandelten Einzelfall hinaus sollen mittels solcher Prozesse gesellschaftliche Veränderungen angestoßen werden. Der Familiennachzug von Flüchtlingen dient der Juristin als Anwendungsbeispiel. Die Politologin Anna Vogel nähert sich anschließend dem Twitter-Phänomen Donald Trump und fragt danach, inwieweit dieser in seinen Tweeds von rechtspopulistischer Rhetorik Gebrauch macht. Abschließend gibt Sarah Lincoln einen Überblick über Hintergrund, Verlauf und Bedeutung der Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über ein mögliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Der Forumsteil der Zeitschrift steht diese Mal im Zeichen der 68er Proteste in Deutschland. Wir haben Hauke Brunkhorst, Micha Brumlik und Gertrud Koch zur Rolle der Menschenrechte während der 68er-Proteste befragt. Katrin Kinzelbach knüpft abschließend in ihrer Tour d`Horizon implizit an die von Hank Johnston aufgeworfene Frage nach dem oppositionellen Handlungsrepertoire in autoritären Regimen an. Die Politikwissenschaftlerin mahnt an, die im internationalen Menschenrechtsaktivismus verbreitete Heroisierung inhaftierter politischer Häftlinge zu überdenken. Protestierende verlören mitunter nicht nur die Köpfe der Protestbewegung, sondern bekämen auch deutlich die Risiken des eigenen Handelns vor Augen geführt.

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Menschenrechte und das Volk
zeitschrift für menschenrechte 2/2018
„Menschenrechte und das Volk“ lautet der – zugegebenermaßen – reißerische Titel des vorliegenden Hefts. Anlass für die Themenwahl sind aktuelle politische Bemühungen von Autokraten und Rechtspopulisten, sich als Vertreter des „echten Volkswillens“ zu gerieren und im Namen des Volkes demokratische und menschenrechtliche Prinzipien außer Kraft zu setzen. Wenn die Demokratie aber mit der reinen Mehrheitsherrschaft gleichgesetzt und „das Volk“ als homogen verstanden wird, dann besteht die Gefahr, dass all jene, die nicht zur politischen Mehrheit gehören, auch nicht das „echte“ Volk repräsentieren oder gar dazu gehören. Nur dann, wenn in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft demokratische Freiräume grund- und menschenrechtlich verbürgt sind, wird von vornherein der gesamte demos eingebunden, einschließlich der gesellschaftlichen und politischen Minderheiten, die es in der Demokratie zu achten und zu schützen gilt. Nur dann ist auch ein Wechsel von politischen Mehrheiten möglich. Auf den Sinnzusammenhang von Demokratie und Menschenrechten gehen eingangs gleich zwei philosophische Beiträge ein. Stefan Kirste erachtet Demokratie nicht nur als ein objektives Staatsstrukturprinzip, sondern auch als ein subjektives Recht auf freie und gleiche Teilhabe an der politischen Selbstbestimmung. Bei seiner Begründung des „Menschenrechts auf Demokratie“ setzt der Rechtsphilosoph an der Menschenwürde an. In Abgrenzung zu Carl Schmitt und zu konservativen Positionen unternimmt Heiner Bielefeldt anschließend eine Grundsatzreflektion zum Zusammenhang von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten und weist diese – im Horizont der Kant‘schen Aufklärung – als ein komplexes Sinnganzes aus. Politisch daran anknüpfen kann der Appell von Ralf-Uwe Beck: „Mehr (direkte) Demokratie wagen in Zeiten des Rechtspopulismus“. Der Theologe und Bürgerrechtler sieht in direktdemokratischen Verfahren keine Gefahr für die Demokratie, sondern eine Möglichkeit, Vertrauen in die Demokratie zurück zu gewinnen. Der Rechtswissenschaftler Stefan Schlegel setzt sich anhand der Schweizer Volksinitiativen ebenfalls mit dem Verhältnis zwischen Demokratie und Menschenrechten auseinander und nimmt dabei die Friktionen zwischen neu geschaffenem Verfassungsrecht und den Grund- bzw. Menschenrechten in den Blick. Um Integration als Recht, Pflicht oder Ermächtigung geht es in dem Beitrag von Andreas Funke. Der Rechtsprofessor legt die rechtlichen Bestimmungen sowohl für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration als auch für die politische Integration von Ausländer*innen dar und unterzieht das Bayerischen Integrationsgesetz einer kritischen Analyse. Der abschließende Beitrag im Schwerpunkteil behandelt die Geschichtspolitik der polnischen Regierung, der es daran gelegen ist, den Patriotismus im Lande zu stärken und die Deutungshoheit über die Nationalgeschichte zu gewinnen. Kenntnisreich stellt der Historiker Andreas Mix die verschiedenen geschichtspolitischen Initiativen in den Kontext des gewandelten Geschichtsbildes seit der Systemtransformation 1989/90. Bezüge zu dem Schwerpunktthema weisen auch die Forumsbeiträge und der Tour d`Horizon auf. Christian Tomuschat setzt sich mit dem „Recht auf die Heimat“ auseinander. Verstanden als Bleiberecht am angestammten Wohnort, hat es dem Völkerrechtler zufolge einen festen Platz in der Architektur des Völkerrechts, selbst, wenn seine Durchsetzung zumeist an den vorherrschenden Machtkonstellationen scheitere. Im zweiten Forumsbeitrag legt Stefánia Kapronczay dar, inwiefern und warum in Ungarn unter nationalistischen Vorzeichen die zivilgesellschaftlichen Freiräume zu schwinden drohen. Der Tour d`Horizon von Nadja Kutscher wiederum zeigt auf, wie im rechten Demografie-Diskurs rassistische und anti-feministische Narrative genutzt werden, um auf ein angebliches Aussterben des deutschen Volkes aufmerksam zu machen. Der Hintergrundteil enthält, wie üblich, zwei Beiträge außerhalb des Schwerpunktthemas. Rainer Huhle zeichnet die Entwicklung des modernen Menschenrechtsschutzes nach und setzt sich dabei mit dem publizistischen und wissenschaftlichen Trend auseinander, die Menschenrechte zu kritisieren und ihr geschichtliches Ende zu prophezeien. Der zweite Hintergrundbeitrag befasst sich mit dem Menschenrecht auf Bildung. Michael Krennerich zeigt auf, wie die menschenrechtliche Perspektive den Blick für Bildungsprobleme auch in Deutschland schärfen kann.

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Menschenrechte und Sicherheit
zeitschrift für menschenrechte 2/2017
Das Verhältnis der Menschenrechte zu Fragen der „Sicherheit“ ist komplexer, als man vermuten mag: Einerseits sollen die Menschenrechte vor politischer Willkürherrschaft schützen und damit jeweils individuell für eine gewisse Sicherheit gegenüber dem Staat und öffentlichen Institutionen sorgen. Andererseits führt jedoch die effektive Durchsetzung von Menschenrechten zu immer neuen Unsicherheiten, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf individuelle Freiheitsrechte; was spätestens seit dem 11. September 2001 ein politisch akutes Problem und menschenrechtliches Dauerthema ist. Dies wiederum lässt darauf schließen, dass es immer auch einen grundlegenden Konflikt zwischen individuellen Freiheitsrechten einerseits und politischen Sicherheitserwägungen andererseits gibt; was sich derzeit vor allem an Debatten um ein individuelles Menschenrecht auf „Schutz der Privatsphäre“ ablesen lässt; einem Recht, das in den letzten Jahren vor allem, aber nicht nur durch menschenrechtswidrige geheimdienstlicher Aktivitäten unter Druck geraten ist. Hier zeigt sich: Das Verhältnis von Menschenrechten und Sicherheitsansprüchen ist nicht nur komplex, sondern auch intern spannungsreich. Eine damit eng verwandte Diskussion wird derzeit innerhalb des Völkerrechts und der politischen Theorie internationaler Beziehungen unter dem Stichwort „securitization“ geführt. Gemeint ist der politische Prozess eine rhetorischen oder auch bürokratischen Transformation von bedrohlichen Individuen, z.B. „Islamisten“, oder auch ganzer Bevölkerungsgruppen, z.B. „die“ Sinti und Roma, zu Objekten und damit Problemen der Sicherheitspolitik. Hier wird das menschenrechtliche Sicherheitsanliegen gelegentlich missbraucht, um außergewöhnliche und illegitime Maßnahmen der Politik zu rechtfertigen, die mittelfristig die Demokratie und den Rechtsstaat bedrohen und zunehmend auch zu einer „Depolitisierung“ sozialer Konflikte beitragen. Die im Schwerpunkt dieses Heftes versammelten Beiträge konzentrieren sich jeweils auf sehr unterschiedliche Facetten des spannungsreichen Verhältnisses von Menschenrechten und Sicherheitsansprüchen; und zwar aus einer eher grundlegenden, begrifflich-normativen Perspektive (Elisabeth Holzleithner über „Freiheit und Sicherheit“), aus völkerrechtlicher Sicht (Karsten Nowrot über „menschliche Sicherheit“ und Markus Kaltenborn über das „Recht auf soziale Sicherheit“), aus einem stärker politikwissenschaftlichen Blickwinkel (Ayelet Banai und Regina Kreide über „Versicherheitlichung der Migration in Deutschland“ und Huub van Baar über die Ambivalenz von Entwicklungsprogrammen und die damit einhergehende Stereotypisierung von Roma-Minderheiten) oder auch eher rechtssoziologisch orientiert (Hartmut Aden über „anlasslose Personenkontrollen“).

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Menschenrechte und Sport
zeitschrift für menschenrechte 2/2016
Sportliche Großereignisse sind bis heute eine Riesenspektakel. Hinter den Mega-Events stehen undurchsichtige Funktionärswelten und gigantische Sport-, Medien- und Werbeindustrien, die sich gegebenenfalls auch von Autokraten vereinnahmen lassen und nicht frei sind von Manipulationen. Damit ist ein erster Einstieg in das Thema „Menschenrechte und Sport“ gegeben, das breit gefächert ist und weit über sportliche Mega-Events hinausgeht. Nur einige Ausschnitte davon konnten in dem vorliegenden Schwerpunkt der zeitschrift für menschenrechte bearbeitet werden: Der Sportpädagoge und -historiker Michael Krüger untersucht, wie Bewegung, Gymnastik, Turnen, Spiel und Sport einerseits zu einem Symbol der Hoffnung für Freiheit wurden, und wie sich andererseits neue Zwänge und Abhängigkeiten im Sport und durch den Sport entwickelten. Der Jurist Jonas Burgheim zeigt auf, wie in internationalen Politikarenen inzwischen Bezüge zwischen Sport und Menschenrechten hergestellt werden. Nadine Scharfenort fragt vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Rolle der Frauen in der arabischen Golfregion danach, inwieweit diese am Breiten- und Leistungssport in den dortigen Ländern teilnehmen können. Die Politikwissenschaftlerin Leonie Holthaus legt dar, dass Katar, der Ausrichter der Fußballweltmeisterschaft 2022, ebenso wie andere Staaten der Region, Menschenrechte von GastarbeiterInnen entweder nicht anerkennt oder nicht wirksam umsetzt. Stattdessen befördert das im nationalen Recht verankerte und weithin praktizierte Kafala-System Zwangsarbeit und Menschenhandel. Der Pädagoge Florian Kiuppis betrachtet Sport aus Sicht der Behindertenrechtskonvention, während Marianne Meier, Jonas Schubert und Jens Kunischeski – allesamt MitarbeiterInnen von Terre des Hommes – Kinderrechte im Sportkontext verorten. Die Historikerin Dorothee Weitbrecht stellt dar, wie während der Fußballweltmeisterschaft 1978 in Argentinien unzählige Menschen, darunter auch deutsche Staatsangehörige, in den Kerkern der Diktatur gefoltert und ermordet wurden. Sie fragt nach der Verantwortung des Deutschen Fußballbundes, der das von der argentinischen Militärjunta inszenierte Spektakel mitspielte. Auch die beiden Interviews in unserem „Hintergrund“ beschäftigen sich mit dem Sport: Die ehemalige Leistungssportlerin der DDR, Ines Geipel, findet klare Worte zum Staatsdoping, verbunden mit einer scharfen Kritik an dem System des Hochleistungssports und der Politik, die dieses fördert. Christian Schirmer befragte den Strafrechtler und FIFA-Experten Markus Pieth sowie Larissa Wyss zum Thema FIFA und Menschenrechte. Komplementiert wird die Heftnummer durch einen Diskussionsbeitrag von Sebastian Knell, der ein Modell der Menschenwürde entwirft und es zu grundlegenden Rechten ins Verhältnis setzt. Der Politikwissenschaftler Theodor Rathgeber berichtet in der abschließenden Tour d‘horizon vom Verhalten einzelner Staaten im UN-Menschenrechtsrat, den er für das bundesweite Netzwerk „Forum Menschenrechte“ in Genf beobachtet.

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Menschenrechte digital
zeitschrift für menschenrechte 1/2016
Was verbirgt sich hinter dem Titel „Menschenrechte digital“? Als wir uns entschieden haben, das Thema als Schwerpunkt auszuwählen, ist uns schnell klargeworden, dass die Digitalisierung der Lebenswelt sich im Positiven wie im Negativen auf die Menschenrechte auswirkt. Es gibt viele Fragen und ein erster Befund fällt ambivalent aus: Digitalisierung bietet bspw. über Blogs, Twitter oder Facebook für unterdrückte Gesellschaften, Individuen oder Gruppen Möglichkeiten, sich zu informieren, sich über ihre (Menschen-)Rechte zu bilden, eine Meinung zu formulieren und sich auszudrücken. Das Internet schafft eine Stimme. Und nicht nur das: Über das Internet können sich Gleichgesinnte finden, versammeln und aktiv handeln, wie es der „Arabische Frühling“ gezeigt hat. Das Internet kann das Durchsetzen von Menschenrechten also unterstützen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Zugang zum freien Internet. Ist der Zugang zum Internet ein Menschenrecht? Diese Frage diskutiert Ben Wagner in seinem Beitrag. Gleichzeitig bietet das Internet jedoch für repressive Systeme vielfältige Möglichkeiten, Menschenrechte einzuschränken oder sogar zu verletzen, etwa durch Zensur. Doch auch bei demokratischen Staaten ist das Begehr nach Daten längst erwacht. Angestoßen durch das Vorgehen der Geheimdienste in den vergangenen Jahren (NSA-Affäre) haben die Vereinten Nationen eine Resolution zum Datenschutz verabschiedet. Klar ist, dass das Sammeln und Vernetzen von Daten zu einer großen Gefahr werden kann. Neben den Staaten werden auch Konzerne wie Google oder Facebook zu Akteuren, deren Handeln eine Auswirkung auf die Menschenrechte hat. Anja Mihr reflektiert in ihrem Beitrag die Idee eines Cyber-Gesellschaftsvertrages und die Frage, wie man das Verhältnis der Akteure im Internet menschenrechtlich gestalten kann. Für einen Multistakeholder-Ansatz setzt sich auch Matthias C. Kettemann ein. Er plädiert dafür, sich erst einmal die Grundfragen legitimer Ordnung vor Augen zu führen. So ist seiner Meinung nach das Recht auf Privatleben eine Vorbedingung für eine echte Teilhabe im Internet. Folgt man seiner Argumentation, liegt im Multistakeholder-Ansatz das Potential, Internetnormen zu entwickeln. Nicht zuletzt entsteht mit der digitalen auch eine Welt neben der physischen Welt, in der z.B. sog. Avatare (künstliche Personen) handeln und leben. Dies kann eine Welt sein, in der Menschenrechte einen schweren Stand haben: Sexting und Cybermobbing sind hier nur zwei Stichworte. Auch die Problematik von Hassreden im Zusammenhang mit häufig gewordenen „Shitstorms“ erlangt im Netz eine ganz spezifische Qualität. Dieser Aspekt wird in diesem Heft nicht in ausführlichen Form erörtert, im Beitrag von Thorsten Thiel aber dennoch aufgegriffen. Thiel skizziert in seinem Beitrag den Wandel von Anonymität und Anonymitätsdiskursen. Ein großer Teil der Beiträge dieser zfmr-Ausgabe beschäftigt sich damit, welche Auswirkungen die Digitalisierung der Lebenswelt auf die Verfasstheit der Menschenrechte und insbesondere auf deren Durchsetzung hat. Die Autoren plädieren mehrheitlich für den Mulitstakeholder-Ansatz, um das Internet zu zügeln, Normen zu entwickeln und Teilhabe möglich zu machen. Das Heft spiegelt auch, mit welchen Themen sich die wissenschaftliche Community derzeit beschäftigt. Andere Fragestellungen, die hier kurz angeklungen sind, bestehen freilich weiterhin. Insofern kann das Heft als ein Auftakt gelesen werden für ein Thema, das uns als Fachzeitschrift für Menschenrechte noch lange weiter beschäftigen wird.

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Menschenrechte und Revolution
zeitschrift für menschenrechte 1/2015
Der Zusammenhang zwischen „Menschenrechten und Revolutionen“ steht auf der politischen Tagesordnung: In jüngster Zeit wurden wir Zeugen von Massenprotesten, Aufständen, Rebellionen und Revolutionen in der Ukraine, in Tunesien, Ägypten, Libyen oder Syrien, in denen der Bezug auf Menschenrechte mitunter eine zentrale, manchmal eine eher nebensächliche und – erstaunlich genug – gelegentlich auch gar keine Rolle spielte. In diesem Heft analysieren renommierte Autorinnen und Autoren verschiedenste menschenrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit jüngeren und länger zurückliegenden Revolutionen. James Ingram wendet sich zunächst aus Sicht der Politischen Philosophie den historischen „Wurzeln“ der Menschenrechte zu, die gemeinhin in den Revolutionen des 18. Jahrhunderts verortet werden. Jeanette Ehrmann kritisiert in ihrem Beitrag das akademisch gängige Bemühen, die Geschichte der Menschenrechte, ausgehend von der Amerikanischen und der Französischen Revolution, als einen linearen moralischen Fortschritt, bewirkt durch Europa und Nordamerika, zu präsentieren. Sie will dieses geläufige Narrativ der Menschenrechte korrigieren, indem sie die „verschwiegene“ Haitianische Revolution als wichtigen Bestandteil einer übergreifenden atlantischen Verfassungsrevolution ernst nimmt und damit ebenso als ein wirkmächtiges Gründungsmoment der politischen Moderne rekonstruiert. Mareike Krajewski geht der Frage nach, inwiefern sich am Beispiel „revolutionären Handelns“ ein grundlegendes Problem zeigt, das im Grunde jedes politische Handelns betrifft: die Frage, wie revolutionäres Handeln in langlebigere Institutionen umgesetzt werden kann, ohne die ursprünglichen Ideen zu verraten. Nabila Abbas untersucht die Rolle, welche der politische Bezug auf Menschenrechte im Rahmen der tunesischen Revolution 2010/2011 gespielt hat, und Georg Lohmann stellt in seinem programmatischen Text die Frage, ob die Verwirklichung der sozialen Menschenrechte eine Revolution und/oder Reformen erfordern würde.

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Menschenrechte und Gesundheit
zeitschrift für menschenrechte 2/2015
Die staatlichen Pflichten, die sich aus dem Menschenrecht auf Gesundheit ergeben, werden inzwischen weit gefasst und diskutiert. Soll der Staat wirklich im Namen der Gesundheit menschenrechtlich verpflichtet sein, die Freizeit- und Lebensgewohnheiten der Menschen zu steuern? Und wenn ja, wie weit soll er dabei gehen? Oder geht es bei dem Menschenrecht auf Gesundheit nicht doch eher darum, dass der Staat nicht selbst die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt und die Menschen vor gesundheitsschädlichen Eingriffen schützt? Oder bezieht sich das Menschenrecht auf Gesundheit vor allem auf eine angemessene medizinische Versorgung, die weltweit unzähligen Menschen verwehrt bleibt? Tatsächlich ist das Menschenrecht auf Gesundheit komplex und vielschichtig – und bedarf dringend der Konkretisierung. In diesem Heft werden die völkerrechtlichen Grundlagen und die inhaltlichen Grundzüge des Menschenrechts auf Gesundheit aus juristischer, politischer und philosophischer Sicht darlegt und die daraus entstehenden staatlichen Pflichten umrissen. Die Beiträge beschäftigen sich u.a. mit der medizinischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus und mit der sozial ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen und Erkrankungsrisiken in Deutschland sowie mit der Rechtsprechung zum Menschenrecht auf Gesundheit in Argentinien. In einem Forums-Beitrag pocht der Geschäftsführer von medico international auf öffentliche Verantwortung und skizziert – am Beispiel Südafrikas – die Bedeutung menschenrechtlichen Empowerments und der solidarischen Begleitung der Betroffenen in der Praxis. Außerdem enthält das Heft ein Interview mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Gesundheit, Dainius Pūras.

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Menschenrechte und Gewalt
zeitschrift für menschenrechte 1/2014
Diese Ausgabe der Zeitschrift für Menschenrechte befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Gewalt. Mit vielfältigen Sichtweisen auf die Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte und analysiert unter anderem anhand verschiedenen Konflikte und Menschenrechtsverletzungen wird der vielschichtige und enge Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und Gewalt beleuchtet. So lassen sich die Menschenrechte als allgemeine Antwort auf eine Vielzahl konkreter Gewalt- und Unrechtserfahrungen verstehen, die aus den historischen Erfahrungen durch die Nazi-Herrschaft und den Zweiten Weltkrieg entstanden sind. 

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Menschenrechte und Migration
zeitschrift für menschenrechte 2/2014
Ihrem normativen Anspruch nach sind Menschenrechte universal gültig, d. h. sie sollen für alle Menschen gelten – überall und jederzeit. Die traurige Realität jedoch sieht anders aus. Trotz aller Fortschritte, die seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 weltweit erzielt wurden, ist es um die globale Verwirklichung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenrechte immer noch schlecht bestellt. Millionen von Menschen auf der ganzen Welt wird der effektive Schutz ihrer Menschenrechte nach wie vor ganz oder teilweise verwehrt. Besonders schwierig ist die Situation für diejenigen, die aufgrund ihrer prekären, von Gewalt, Armut, Krankheit, Alter oder Verfolgung geprägten Lebensumstände in erster Linie auf den Schutz ihrer Menschenrechte angewiesen wären. Denn gerade ihnen bleibt dieser Schutz am häufigsten versagt. Die von den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen regelmäßig veröffentlichten Zahlen lassen daran keinen Zweifel: Demnach leben etwa 1,4 Milliarden Menschen weltweit in extremer Armut, was bedeutet, dass sie mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen; über 1 Milliarde Menschen sind von Hunger betroffen; rund 700 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Liste ließe sich fortsetzen. Angesichts dieser dramatischen, für die Betroffenen lebensbedrohlichen Umstände kann es nicht verwundern, dass sich jeden Tag aufs Neue Zehntausende von Menschen auf den Weg machen, um woanders eine bessere oder auch nur eine weniger schlimme Zukunft zu finden. Die meisten verlassen nicht freiwillig ihre Heimat, sondern erzwungenermaßen, weil sie aufgrund widriger Umstände für sich und ihre Familien keine Perspektive mehr sehen – ein Umstand, den Politiker, die in populistischer Weise von „Sozialtourismus“ sprechen, geflissentlich verschweigen. Ohnehin endet der Weg für die allermeisten Migrantinnen und Migranten nicht jenseits, sondern diesseits der Grenzen ihres Heimatlandes, weil ihnen die nötigen Ressourcen und Möglichkeiten für eine Ausreise fehlen. Sofern ihre Schicksale Eingang in die offiziellen Statistiken der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen finden, tun sie das unter dem Begriff der „Binnenmigration“. Anderen wiederum gelingt es, die für einen – legalen oder illegalen – Grenzübertritt notwendigen Mittel aufzubringen. Von dem Augenblick an, in dem sie das Territorium eines anderen Staates betreten, firmieren sie offiziell als Migrantinnen und Migranten. Sie sind es, um die es im Themenschwerpunkt des vorliegenden Heftes gehen soll.

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Menschenrechte und Kritik
zeitschrift für menschenrechte 2/2013
Nahezu von Beginn an ist das moderne Menschenrechtsdenken von heftiger und teilweise auch hämischer Kritik begleitet gewesen. Als „Unsinn“ oder „unrealistisch“ wurden die Rechte von Kritikerinnen und Kritikern bezeichnet, die nicht an die Implementierung und Verrechtlichung oder gar an die Existenz dieser Rechte glaubten. Heute sind die Menschenrechte zwar verfassungs- und völkerrechtlich festgeschrieben, doch mindert dies nicht die Kritik. Dabei werden Fragen nach einem universellen Geltungsanspruch und der faktischen Umsetzung laut, ebenso wie Fragen konzeptioneller Problemstellungen einer Theorie der Menschenrechte. Die Beiträge in dieser Ausgabe befassen sich unter anderem mit der Ideengeschichte der Menschenrechte, mit einer historischen Sichtweise auf die Menschenrechtskritik, mit der Rhetorik zeitgenössischer Menschenrechtspolitik sowie dem Zusammenhang zwischen dem Anliegen der Menschenrechtskritik einerseits und einer wachsenden Popularität dezidiert politischer Konzeptionen der Menschenrechtsidee andererseits.

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Menschenrechte und Europa
zeitschrift für menschenrechte 1/2013
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an. ZieleDie Zeitschrift für Menschenrechte möchte einen Beitrag leisten zur wissenschaftlichen Grundlegung der Menschenrechte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die zfmr setzt sich ein für die Vertiefung des Politikfeldes „Menschenrechte“ in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. ZielgruppeWissenschaftler/innen, Lehrende und Studierende der Politikwissenschaft und benachbarter Disziplinen, etwa der Geschichte, Philosophie, Soziologie und der Rechtswissenschaft. Entscheidungsträger/innen und Multiplikator/innen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die an wissenschaftlichen Expertisen zu Menschenrechten und zur Menschenrechten arbeiten. Die Bezugsbedingungen im Abo finden Sie hier.

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Menschenrechte als Maßstab internationaler Politik
zeitschrift für menschenrechte 2/2012
Haben Sie schon etwas von „extraterritorialen Staatenpflichten“ gehört? Zugegeben: Dem Begriff fehlt die sprachliche Eleganz, er prägt aber ganz entscheidend den aktuellen Menschenrechtsdiskurs. Es geht um die brisante Frage, ob Staaten verpflichtet sind, nicht nur im eigenen Land, sondern auch über die Staatsgrenzen hinaus die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Diese Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte nimmt sich dieser exterritorial obligations (ETOs) an und fragt danach, inwieweit Menschenrechte tatsächlich als Maßstab internationaler Politik dienen. Die Schwerpunktartikel decken dabei unter anderem verschiedene Spannungsverhältnisse und Anforderungen in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, der Wirtschaft, dem Klimawandel und der Kultur ab, anschaulich unterstützt durch verschiedene Fallbeispiele.

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Menschenrechte und Strafe
zeitschrift für menschenrechte 1/2012
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenrechte in Lateinamerika
zeitschrift für menschenrechte 2/2011
Wer die „Menschenrechtsbrille“ aufsetzt und nach Lateinamerika schaut, benötigt Gleitsichtgläser. Was von der Ferne als eine vergleichsweise homogene Region erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine Vielzahl recht unterschiedlicher Länder. Umgekehrt kann die länderspezifische Binnenperspektive den Blick auf gesamt-lateinamerikanische Entwicklungen, Strukturprobleme und Zusammenhänge verstellen. Vor allem aber benötigen Beobachter die Bereitschaft, Ambivalenzen zu erkennen, sonst wird ihnen mit der Menschenrechtsbrille schnell schummrig vor den Augen. Schon auf den ersten Blick fällt auf, dass Rechtsnormen und politische Praxis in der Region teils stark auseinanderklaffen. Dennoch sind Menschenrechts- und Verfassungsnormen in Lateinamerika weit mehr als nur Papiertiger. Als Bezugspunkte für das Wirken nationaler und transnationaler Menschenrechtsbewegungen in und zu Lateinamerika sind sie von unschätzbarem Wert und können auch von staatlicher Seite nicht völlig ignoriert werden. Zugleich handelt es sich bei den Menschenrechten nicht einfach um einen Import aus dem globalen Norden. Aus dem umfassenden Themenkomplex „Menschenrechte in Lateinamerika“ kann diese Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte nur eine kleine Auswahl treffen. Es werden einzelne übergreifende Überlegungen zur Menschenrechtsentwicklung, zur Rechtspolitik und zu Wahrheit und Versöhnung in Lateinamerika angestellt und die Möglichkeiten von indigenen Frauen, von Afro-Descendants sowie von den Betroffenen früherer Menschenrechtsverbrechen ausgelotet, Gerechtigkeit zu erfahren und ihre Menschenrechte geltend zu machen.

18,00 €
Menschenrechte und Religion
zeitschrift für menschenrechte 1/2011
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenrechte in der Klimakrise
zeitschrift für menschenrechte 2/2010
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenwürde
zeitschrift für menschenrechte 1/2010
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenrechte und Wirtschaft
zeitschrift für menschenrechte 2/2009
Abstracts Brigitte Hamm/Christian Scheper: Politische Steuerung in Zeiten der Globalisierung: Perspektiven für den Menschenrechtsschutz Protection against human rights violations caused by private enterprises is increasingly challenged under conditions of economic globalization. Private forms of regulation increasingly complement and replace state regulation and lead to legitimacy concerns. At the same time, protection against violations by private companies so far has been insufficient and dissatisfactory. UN special representative for business and human rights, John G. Ruggie, has taken up these new conditions and forms of governance and suggests a policy framework that aims at effectively protecting against human rights violations by private enterprises while being realizable. Ruggie includes state, civil society and economic actors and builds on the idea of complementarity between public and private forms of regulation. The article discusses this pragmatic approach with regard to its potential for effective human rights protection. Amol Mehra/Connie de la Vega: Corporate Accountability This article evidences the need for strong accountability mechanisms to be created to hold corporations accountable for human rights violations. It builds upon the concerns raised by human rights organizations, consumers, investor groups and national legislators that led to the creation of the mandate of the Special Representative of the Secretary-General on the issue of human rights and transnational corporations and other business enterprises at the urging of the UN Commission on Human Rights in 2005. By discussing examples of human rights abuses in the contexts of the private military and security industry, the private detention industry, and from corporate involvement in the illicit dumping of toxic wastes, this article showcases the lacking international standards over corporate actors that have resulted in a proliferation of human rights and environmental abuses. Further, the report considers the strong conceptual and policy framework entitled "Protect, Respect and Remedy: a Framework for Business and Human Rights" created by the Special Representative, noting the persisting concerns that the Special Representative should consider including the need for consensus around the issue of accountability of corporations which should include a set of binding guiding principles and an enforcement mechanism.Jens Martens: Prekärer Pragmatismus: Die Arbeit des UN-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte In June 2008, John Ruggie, Special Representative of the UN Secretary-General for business and human rights, presented his "Protect, Respect and Remedy: a Framework for Business and Human Rights" report to the UN Human Rights Council. The report marks an important step in the debate on the responsibility and accountability of transnational corporations. It identifies grave deficits in the current human rights regime that undermine the protection of individuals and communities against corporate-related human rights violations. However, his proposed policy framework of "protect, respect and remedy" does not respond adequately to the identified global governance gaps and categorically rejects any legally binding global instrument. With his "principled pragmatism" approach, the Special Representative formulates what he deems politically feasible given the forces that be in society but does not state what would be desirable and necessary to protect human rights. Nevertheless, the report refers to important reform areas at national and international level, which, if developed consistently, could bring about some progress. As the Human Rights Council has extended the mandate of the Special Representative, Ruggie has now another three years to provide "practical recommendations" and "concrete guidance". Katharina Spieß: Anmerkungen zur menschenrechtlichen Verantwortung des Staates im Rahmen der staatlichen Außenwirtschaftsförderung The article gives an overview about the practise of the German export credit agency (ECA). It argues that the current practice does not take into account human rights adequately. This is due to three main reasons: a coherent human rights risk assessment is not carried out, there is a lack of transparency and finally, there is a lack of accountability. In order to improve the situation, the German ECA should publish projects that are under consideration as early as possible. Furthermore, it should require that companies carry out compulsory and meaningful human rights risk assessments. Thirdly, the parliamentarian control should be increased. And finally, there should be a complaint mechanism which those people can address who feel infringed in their rights. Achim Seifert: Globalisierung und Schutz von Arbeitnehmerrechten durch die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) The paper analyzes how the International Labor Organization (ILO) as the most important actor on the global level charged with the elaboration and implementation of international labor standards reconciles the permanent tension between a globalizing economy based on free trade and the protection of workers’ human rights. It gives a short overview of the different functions of international labor standards, the legislative procedure within the ILO and the human rights ensured in the different ILO instruments. Special emphasis is placed on the implementation of international labor standards. It shall be shown that the implementation of the ILO standards increasingly relies on transnational enterprises and civil society actors such as human rights organizations etc. Institutional implementation by the ILO and private mechanisms of implementation are becoming increasingly interdependent. The success of international labor standards in the future will essentially depend on the functioning of this interdependency. Miriam Saage-Maaß: Transationale Unternehmen im nationalen und internationalen Recht Private corporations are violating human rights on a large scale and destroying the economic and social basis for living in dignity, especially in countries in Latin America, Southeast Asia and Africa. Although the negative human rights impact of businesses cannot be limited to certain industries or situations, this article aims at showing the complexity of corporate involvement in human rights violations by giving an overview over typical constellations in which transnational corporations pose a risk to human rights. In addition to this factual complexity a number of legal questions arise in any effort of holding corporations legally accountable for their misconduct. After giving an overview over existing legal and quasi legal accountability mechanisms on the national as well as the international level, this article comes to the conclusion that the existing (quasi-) legal framework for holding corporations accountable for human rights violations is all but adequate and sufficient. Despite those problems the importance of human rights litigation against corporations should be understood and used as a strategic instrument for the protection of human rights. Litigation has a unique importance as it emphasizes that human rights violations committed by or with the help of corporations are not only political and moral scandals. Litigation provides an opportunity to demonstrate that a corporation has crossed the line between negotiable social commitment and legal obligation. Furthermore, the consequences of litigation transcend a specific case, potentially initiating political and social discourse and reform. Legal proceedings are forums for social and political dialogue, and can trigger widespread learning and mobilization. Thomas Pogge: A Moral Argument for Creating the Health Impact Fund Is it morally permissible to impose strong patent protections where doing so prices important new medicines out of the reach of many poor people? We argue that doing so is not permissible and in fact a human rights violation. To become human rights compliant, the global patent regime must be complemented by an enduring institutional mechanism that effectively incentivises the development and distribution of high-impact medicines that meet the health needs of poor people and are accessible to them. The Health Impact Fund is designed to be such as complement. At the end of the chapter, we discuss and refute three popular arguments claiming that no such complement is needed because high prices for vital patented medicines, backed by the legal suppression of cheaper generic substitutes, does no injustice to poor people. Anna Kristin Müller-Debus/Christian R. Thauer/Tanja A. Boerzel: Firms, Associations and the Governance of HIV/AIDS in South Africa Firms relocating production to countries with lower social standards are regarded as driving force behind a regulatory "race to the bottom". However, there are numerous instances in which the behavior of firms reveals just the opposite: They adhere to corporate social responsibility (CSR) standards and even pressure governments to issue stricter public regulations. This paper explores the role associations play thereby and analyzes to what extent the strength of associational structures shapes the preferences of companies for self- and state regulation. Empirically we compare the behavior of the textile and automotive industries in South Africa and their contribution to the fight against HIV/AIDS. Ingrid Spiller: Das Menschenrecht auf Wasser The acceptance of a right to water and sanitation is an important step towards the protection of water as a resource and the enforcement of a human right to water. This is because this acceptance provides a framework that allows holding national governments and the international community responsible for safeguarding water supply and sanitation. The UN Human Rights Council has strengthened these human rights via Legal Commentary No. 15 and the appointment of an Independent Expert on human rights obligations related to access to safe drinking water and sanitation. The Council hereby takes a stance in a controversial debate on the question whether water is a "Common Good" or may be privatized. Public Goods have come under pressure since the 1980s because of a worldwide paradigm shift towards privatization: Ever since, it has been debated whether water as an increasingly scarce resource needs to have a price that reflects its economical and ecological costs. Also, it has been questioned if the decision on where and how drinking water is supplied, in which quantity and quality and to which price should be left to democratically legitimated institutions or private shareholders.

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FrauenMenschenrechte
zeitschrift für menschenrechte 1/2009
Die Menschenrechte sind seit Beginn ihrer Geschichte verschiedenster Kritik ausgesetzt. Dabei ist die feministische Kritik die historisch älteste: 1791 erschien, fast zeitgleich zur Französischen Erklärung der Rechte des Menschen und des Bürgers vom 3. September 1791, die Erklärung der Rechte der Frau von Olympe de Gouges. Diese betont die Ebenbürtigkeit der Frau mit dem Mann, die gleichen Rechte der Frau auf Eigentum, Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung, die Gleichbehandlung nicht nur bei Anklage und Verhaftung, sondern auch bei der Meinungsfreiheit, der freien Gedankenäußerung und der Freiheit, in aller Öffentlichkeit die Vaterschaft eines (unehelichen) Kindes bekannt geben zu dürfen. Ob es auch heute noch spezifische Menschenrechte nur für Frauen braucht, ist umstrittener Gegenstand dieses Heftes. Die Ausgabe widmet sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln einzelnen ausgewählten Aspekten des Themas „FrauenMenschenrechte“. Allen Artikeln gemein ist die Annahme, dass Frauen stets noch vielfältigen Diskriminierungen weltweit ausgesetzt sind, auf die der internationale Menschenrechtsdiskurs reagieren muss. 

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Menschenrechte und Armut
zeitschrift für menschenrechte 2/2008
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenrechte und Demokratie
zeitschrift für menschenrechte 1/2008
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenrechte und Staatlichkeit
zeitschrift für menschenrechte 2/2007
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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