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Kinder haben Rechte
Gemeinsam Lernen 2/2017
„Kinderrechte? Das machen wir schon lange“. „Zu den Kinderrechten gehören die Kinderpflichten“. „Haben Kinder Rechte?“ Ähnliche Sprüche sind bisweilen von Lehrkräften zu hören. Natürlich gibt es Schulen, die in herausragender Weise die Kinderrechte zu ihrem Thema gemacht haben. Zwei Beiträge in diesem Thementeil beschreiben eine solche Praxis. Weit entfernt sind wir aber von einer flächendeckenden Ausbreitung kinderrechtsorientierter Schulen. Dabei gilt – vom Bundestag und vom Bundesrat 1992 unterzeichnet – die Kinderrechtskonvention, die 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde. Der zwölfte Artikel darin hat die größte Relevanz in Bildungseinrichtungen – von der Kita bis in die weiterführenden Schulen: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.“ Die Umsetzung im schulischen Alltag ist sicher schwer, aber keinesfalls unmöglich. Ausreichend viel Unterstützung der Schulen in personeller und materieller Hinsicht gibt es von den Schulämtern und den Kultusministerien nicht. In Hessen und darüber hinaus arbeitet der Verein „Makista – Bildung für Kinderrechte und Demokratie“. Das Kinderrechtenetzwerk steht unter der Schirmherrschaft des Hessischen Kultusministeriums. Dort gibt es Austausch zwischen den Schulen und Fortbildung. Ein Bericht über dieses Netzwerk findet sich im Schwerpunktthema dieses Heftes.

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